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Wie man sich vor einem Finanzstrafverfahren schützen kann

Müssen Sie damit rechnen, entdeckt zu werden? Droht Ihnen die Verhängung einer Strafe?

Eine Risikoanalyse

Um abschätzen zu können, ob Ihnen tatsächlich ein Finanzstrafverfahren droht, müssen sämtliche relevanten Umstände und Zusammenhänge festgestellt werden. Besonders bei komplexen Unternehmensstrukturen ist diese erste Begutachtung in Expertenhände zu legen, um ein fundiertes und stichhaltiges Ergebnis zu erzielen. Sodann ist zu klären, ob ein oder mehrere gesetzliche Straftatbestände erfüllt sind.

Mit einer aussagekräftigen Risikoanalyse können folgende Fragen beantwortet werden:

  • Kann ein Strafverfahren vermieden werden?
  • Ist eine Selbstanzeige sinnvoll?
  • Wenn nein, innerhalb welches Strafrahmens bewegt man sich?
  • Greift die Verjährung?
  • Gibt es sonstige Maßnahmen, um die Konsequenzen der strafbaren Handlungen abzuschwächen?
Einem Finanzstrafverfahren vorbeugen
Risikoanalyse erstellen

Die Selbstanzeige

Finanzstrafvergehen werden grundsätzlich bestraft. Dennoch, wer sich einsichtig zeigt, seine Vergehen selbst und freiwillig meldet und die vom Gesetzgeber geforderten Schritte geht, kann Straffreiheit erreichen:

  • Rechtzeitigkeit (keine Tatentdeckung und keine Verfolgungshandlung durch das Finanzamt)
  • Selbstanzeige bei der zuständigen Behörde
  • Darlegung der Verfehlung (sofortige Offenlegung aller für die Berechnung notwendigen Umstände)
  • Täternennung
  • Schadensgutmachung (Nachzahlung innerhalb eines Monats. Zahlungserleichterung und Fristverlängerung sind eventuell möglich)
Um sich nicht mehr zu schaden als zu nützen, ist von einer Selbstanzeige ohne professionelle Hilfe abzuraten!
Eine professionelle Selbstanzeige erstellen
Hilfe zur Selbstanzeige

Die Finanzpolizei

Die Finanzpolizei ist die Betrugsbekämpfungseinheit des Finanzministeriums.
Unter anderem obliegt ihr die Kontrolle der ordnungsgemäßen Steuerentrichtung in ganz Österreich (Sitz in Wien, Dienststellen im ganzen Land). Um effizienter und damit erfolgreicher ermitteln zu können, wurde die Finanzpolizei am 01.07.2013 organisatorisch von den Abgabenbehörden getrennt.
Die Teams haben vielfältige Befugnisse (vom Betreten von Grundstücken und Gebäuden über Anhaltung von Fahrzeugen bis zu Festnahmen) und haben massive Unterstützung durch modernste Informations- und Kommunikationstechnologien.

Wie die Finanzpolizei auf Sie aufmerksam wird

  • Form und Inhalt der Buchhaltung
  • unübersichtliche Gesellschaftskonstruktionen
  • auffälliger Lebensstil, der nicht zum deklarierten Einkommen passt
  • zweifelhafte Auslandskontakte
  • Bei 90%: Anzeige aus dem nahen Umfeld des Steuerpflichtigen (z.B Ehepartner)

Wie das Finanzamt zu seinen Informationen kommt

Erstinformationen:

  • Betriebsprüfungen
  • Meldepflicht der Behörden (auch Gebietskrankenkassen, Arbeitsmarktservice)
  • Anzeigen von Privatpersonen
  • Ermittlungen der Finanzpolizei

Bei begründetem Verdacht auf ein Finanzstrafvergehen (außer Finanzordnungswidrigkeiten) außerdem:

  • Beschlagnahmungen
  • Haus- und Personendurchsuchungen
  • Kontoöffnungen

Bei Hinweisen auf ein Finanzvergehen werden sorgfältige Ermittlungen durchgeführt. Ergeben sich aus diesen Vorerhebungen konkrete Verdachtsgründe, wird ein Finanzstrafverfahren eingeleitet.