Finanzstrafverfahren Österreich Ablauf
In Österreich sind die Gerichte erst zuständig, wenn es um vorsätzliche Abgabenhinterziehung in Höhe von mehr als € 100.000,- geht. Jedem sonstigen Verdacht auf ein finanzstrafrechtliches Delikt wird in einem Verfahren vor den Finanzstrafbehörden (Finanzamt und Bundesfinanzgericht) nachgegangen.
A. Finanzstrafverfahren vor den Finanzstrafbehörden
Abgabenhinterziehung bis zu einer Höhe von € 100.000,-
Legende
- Schriftstücke der Finanzstrafbehörde
- Schriftstücke des Beschuldigten bzw. seines Vertreters
Berühren Sie die einzelnen Stationen, um zusätzliche Informationen zu erhalten.

eingeleitet.

kein gesondertes Rechtsmittel
zulässig.


Verfahren

stellungnahme

Achtung
Frist!
ist abgeschlossen. Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.


Stellungnahme

Achtung
Frist!
ist abgeschlossen. Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.

nach Fristablauf!
Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.

innerhalb der frist!
Eine inhaltlich oder formal nicht korrekt formulierte Beschwerde wird ab- bzw. zurückgewiesen und beendet das Verfahren und damit Ihre Verteidigungsmöglichkeiten!

innerhalb der Frist!
Eine inhaltlich oder formal nicht korrekt formulierte Beschwerde wird ab- bzw. zurückgewiesen und beendet das Verfahren und damit Ihre Verteidigungsmöglichkeiten!

Achtung
Frist!
ist abgeschlossen. Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.

Diese Gerichtshöfe dürfen nur mit Anwaltsvertretung angerufen werden.

nach Fristablauf!
Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.

B. Finanzstrafrechtliches Verfahren vor Gericht
Vorsätzliche Hinterziehung von Abgaben in Höhe von mehr als € 100.000,-
Das Verfahren zur Ahndung einer vorsätzlichen Hinterziehung von Abgaben in Höhe von mehr als € 100.000,- wird nicht vom Finanzamt geleitet, über diese Delikte wird in einem Gerichtsverfahren entschieden.
Legende
- Schriftstücke der Finanzstrafbehörde
- Schriftstücke des Beschuldigten bzw. seines Vertreters
Berühren Sie die einzelnen Stationen, um zusätzliche Informationen zu erhalten.

unter der Leitung der Staatsanwaltschaft


Verhandlung

Achtung
Frist!
Entscheidung wird – notfalls durch
Zwangsmittel – durchgesetzt.

nach Fristablauf!
Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.

obersten Gerichtshof (OGH)
innerhalb der
Frist!
Eine inhaltlich oder formal nicht korrekt formulierte Beschwerde/Berufung wird ab-
bzw. zurückgewiesen und beendet das
Verfahren und damit Ihre Verteidigungsmöglichkeiten!

(OLG)
innerhalb der
Frist!
Eine inhaltlich oder formal nicht korrekt formulierte Beschwerde/Berufung wird ab-
bzw. zurückgewiesen und beendet das
Verfahren und damit Ihre Verteidigungsmöglichkeiten!
