Finanzstrafverfahren Österreich Ablauf
In Österreich sind die Gerichte erst zuständig, wenn es um vorsätzliche Abgabenhinterziehung in Höhe von mehr als € 100.000,- geht. Jedem sonstigen Verdacht auf ein finanzstrafrechtliches Delikt wird in einem Verfahren vor den Finanzstrafbehörden (Finanzamt und Bundesfinanzgericht) nachgegangen.
A. Finanzstrafverfahren vor den Finanzstrafbehörden
Abgabenhinterziehung bis zu einer Höhe von € 100.000,-
Legende
- Schriftstücke der Finanzstrafbehörde
- Schriftstücke des Beschuldigten bzw. seines Vertreters
Berühren Sie die einzelnen Stationen, um zusätzliche Informationen zu erhalten.

Vorerhebungen
Bei Hinweisen auf ein Finanzvergehen werden sorgfältige Ermittlungen durchgeführt. Ergeben sich aus diesen Vorerhebungen konkrete Verdachtsgründe, wird ein Finanzstrafverfahren
eingeleitet.
eingeleitet.

Einleitungsbescheid
Darin wird dem Beschuldigten mitgeteilt, welcher Tat er verdächtigt wird und welche Strafbestimmung relevant ist. Gegen einen Einleitungsbescheid ist
kein gesondertes Rechtsmittel
zulässig.
kein gesondertes Rechtsmittel
zulässig.
Das Verfahren in I. Instanz ist mit der Zustellung des Einleitungsbescheides eingeleitet.
Sinn dieses Untersuchungsverfahrens ist es, den Sachverhalt genauestens zu untersuchen und Beweise zu sammeln, sodass die Behörde eine gesetzeskonforme Entscheidung treffen kann. der Beschuldigte genießt ab jetzt besondere Rechte zur Wahrung seiner Interessen.

Vereinfachtes Verfahren
Ist der Sachverhalt bereits zu diesem Zeitpunkt ausreichend geklärt, kann das Untersuchungsverfahren abgekürzt oder auch davon abgesehen werden. Es kommt zu keiner mündlichen Verhandlung.

Normales
Verfahren
Verfahren

Gelegenheit zur
stellungnahme
stellungnahme

Strafverfügung
Achtung
Frist!
Achtung
Frist!
Wird die einmonatige Frist zur Erhebung eines Einspruchs nicht genützt, wird die Strafverfügung rechtskräftig. Das Verfahren
ist abgeschlossen. Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.
ist abgeschlossen. Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.

Mündliche Verhandlung
Die mündliche Verhandlung dient der Ergänzung der Beweissammlung, u.a. durch Vernehmung des Angeklagten und von Zeugen.

Gelegenheit zur
Stellungnahme
Stellungnahme

Straferkenntnis
Achtung
Frist!
Achtung
Frist!
Wird die einmonatige Frist zur Erhebung einer Beschwerde nicht genützt, wird die Strafverfügung rechtskräftig. Das Verfahren
ist abgeschlossen. Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.
ist abgeschlossen. Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.

Rechtskraft
nach Fristablauf!
nach Fristablauf!
Wird die einmonatige Frist zur Erhebung eines Einspruchs/einer Beschwerde nicht genützt, wird die Strafverfügung rechtskräftig. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.
Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.

Einspruch
innerhalb der frist!
innerhalb der frist!
Lassen Sie sich rechtzeitig von einem Experten helfen!
Eine inhaltlich oder formal nicht korrekt formulierte Beschwerde wird ab- bzw. zurückgewiesen und beendet das Verfahren und damit Ihre Verteidigungsmöglichkeiten!
Eine inhaltlich oder formal nicht korrekt formulierte Beschwerde wird ab- bzw. zurückgewiesen und beendet das Verfahren und damit Ihre Verteidigungsmöglichkeiten!

Beschwerde
innerhalb der Frist!
innerhalb der Frist!
Lassen Sie sich rechtzeitig von einem Experten helfen!
Eine inhaltlich oder formal nicht korrekt formulierte Beschwerde wird ab- bzw. zurückgewiesen und beendet das Verfahren und damit Ihre Verteidigungsmöglichkeiten!
Eine inhaltlich oder formal nicht korrekt formulierte Beschwerde wird ab- bzw. zurückgewiesen und beendet das Verfahren und damit Ihre Verteidigungsmöglichkeiten!
Verfahren in II. Instanz vor dem Bundesfinanzgericht (BFG)

BFG Erkenntnis
Achtung
Frist!
Achtung
Frist!
Wird die einmonatige Frist zur Erhebung einer Bescheidbeschwerde nicht genützt, wird das BFG-Erkenntnis rechtskräftig. Das Verfahren
ist abgeschlossen. Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.
ist abgeschlossen. Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.

Bescheidbeschwerde an den VwGH (Verwaltungsgerichtshof) oder den VfGH (Verfassungsgerichtshof) innerhalb der frist
Lassen Sie sich rechtzeitig von einem Experten helfen!
Diese Gerichtshöfe dürfen nur mit Anwaltsvertretung angerufen werden.
Diese Gerichtshöfe dürfen nur mit Anwaltsvertretung angerufen werden.

Rechtskraft
nach Fristablauf!
nach Fristablauf!
Wird die einmonatige Frist zur Erhebung einer Bescheidbeschwerde nicht genützt, wird das BFG-Erkenntnis rechtskräftig. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.
Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.

Urteil
Zwangsmaßnahmen wie Haus- und Personendurchsuchungen sowie Beschlagnahmungen sind in jeder Phase des Verfahrens möglich. Die Behörden setzen sie ein, um Beweise zu sammeln und um zu verhindern, dass Beweise verschwinden. Ich vertrete und begleite Sie bei diesen höchst unangenehmen Amtsmaßnahmen und prüfe und erhebe für Sie eventuell mögliche Beschwerden.
B. Finanzstrafrechtliches Verfahren vor Gericht
Vorsätzliche Hinterziehung von Abgaben in Höhe von mehr als € 100.000,-
Das Verfahren zur Ahndung einer vorsätzlichen Hinterziehung von Abgaben in Höhe von mehr als € 100.000,- wird nicht vom Finanzamt geleitet, über diese Delikte wird in einem Gerichtsverfahren entschieden.
Legende
- Schriftstücke der Finanzstrafbehörde
- Schriftstücke des Beschuldigten bzw. seines Vertreters
Berühren Sie die einzelnen Stationen, um zusätzliche Informationen zu erhalten.

Vorerhebungen
unter der Leitung der Staatsanwaltschaft
unter der Leitung der Staatsanwaltschaft

Anklage
Gerichtsverfahren in I. Instanz (Landesgericht mit Schöffenbesetzung)
Sinn dieses Untersuchungsverfahrens ist es, den Sachverhalt genauestens zu untersuchen und Beweise zu sammeln, sodass die Behörde eine gesetzeskonforme Entscheidung treffen kann. Der Beschuldigte genießt ab jetzt besondere Rechte zur Wahrung seiner Interessen.

mündliche
Verhandlung
Verhandlung
Die mündliche Verhandlung dient der Ergänzung der Beweissammlung, u.a. durch Vernehmung des Angeklagten und von Zeugen.

Urteil
Achtung
Frist!
Achtung
Frist!
Wird die Frist zur Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde/einer Berufung nicht genützt, wird das Urteil rechtskräftig. Das Verfahren ist abgeschlossen. Die
Entscheidung wird – notfalls durch
Zwangsmittel – durchgesetzt.
Entscheidung wird – notfalls durch
Zwangsmittel – durchgesetzt.

Rechtskraft
nach Fristablauf!
nach Fristablauf!
Wird die Frist zur Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde/einer Berufung nicht genützt, wird das Urteil rechtskräftig. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.
Die Entscheidung wird
– notfalls durch Zwangsmittel –
durchgesetzt.

Nichtigkeitsbeschwerde an den
obersten Gerichtshof (OGH)
innerhalb der
Frist!
obersten Gerichtshof (OGH)
innerhalb der
Frist!
Lassen Sie sich rechtzeitig von einem Experten helfen!
Eine inhaltlich oder formal nicht korrekt formulierte Beschwerde/Berufung wird ab-
bzw. zurückgewiesen und beendet das
Verfahren und damit Ihre Verteidigungsmöglichkeiten!
Eine inhaltlich oder formal nicht korrekt formulierte Beschwerde/Berufung wird ab-
bzw. zurückgewiesen und beendet das
Verfahren und damit Ihre Verteidigungsmöglichkeiten!

Berufung an den OGH oder das Oberlandesgericht
(OLG)
innerhalb der
Frist!
(OLG)
innerhalb der
Frist!
Lassen Sie sich rechtzeitig von einem Experten helfen!
Eine inhaltlich oder formal nicht korrekt formulierte Beschwerde/Berufung wird ab-
bzw. zurückgewiesen und beendet das
Verfahren und damit Ihre Verteidigungsmöglichkeiten!
Eine inhaltlich oder formal nicht korrekt formulierte Beschwerde/Berufung wird ab-
bzw. zurückgewiesen und beendet das
Verfahren und damit Ihre Verteidigungsmöglichkeiten!
Verfahren in II. Instanz vor dem Bundesfinanzgericht (bfg)

Urteil
ACHTUNG!
Im finanzstrafrechtlichen Gerichts- verfahren besteht Verteidigungs- pflicht! Der Angeklagte muss sich von einem Verteidiger vertreten lassen. Als Verteidiger kann im gerichtlichen Strafverfahren nur ein Rechtsanwalt gewählt werden! Die zusätzliche Beiziehung eines Wirtschaftstreuhänders wird dringend angeraten!
Zwangsmaßnahmen wie Haus- und Personendurchsuchungen sowie Beschlagnahmungen sind in jeder Phase des Verfahrens möglich. Die Behörden setzen sie ein, um Beweise zu sammeln und um zu verhindern, dass Beweise verschwinden. Ich vertrete und begleite Sie bei diesen höchst unangenehmen Amtsmaßnahmen und prüfe und erhebe für Sie eventuell mögliche Beschwerden.