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Finanzstrafen in Österreich (Tabelle)

Was das Finanzstrafrecht zum Beispiel unter Strafe stellt

FinanstrafgesetzBeispielFinanzstrafe
Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG)… etwa, wenn man wissentlich eine unvollständige Steuererklärung abgibt, dazu Urkunden fälscht und damit eine Steuerverkürzung von mehr als € 100.000,- erreicht.
  • Rückzahlung der Steuer
  • Geldstrafe bis zu 2,5 Mio €
  • Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren
Vorsätzliche Abgaben­hinterziehung (§ 33 FinStrG)… etwa, wenn man Umsatzsteuer­vorauszahlungen
wissentlich nicht oder nicht im vollen Umfang leistet oder wenn man ungerechtfertigt
Privatausgaben abzieht.
  • Rückzahlung der Steuer
  • Geldstrafe bis zum 2-fachen des verkürzten Betrages
  • Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
Fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG)… etwa, wenn man es verabsäumt, sich jenes Wissen und Können anzueignen, das man bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit haben sollte
(v.a. steuerliche und kaufmännische Grundkenntnisse) und dadurch nicht sorgfältig seine Abgaben berechnet bzw. seine Buchhaltung führt.
  • Rückzahlung der Steuer
  • Geldstrafe bis zur Höhe des verkürzten Betrages
Finanzordnungs­widrigkeiten (§ 49 FinStrG)… etwa, wenn die Umsatzsteuer­vorauszahlungen oder Lohnabgaben am 5. Tag nach Fälligkeit weder entrichtet noch die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird
(vielleicht, weil das Konto nicht mehr gedeckt ist und die Bank nicht mehr überweist).
  • Rückzahlung der Steuer
  • Geldstrafe bis zur Hälfte des nicht entrichteten Betrages

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Beratung von Finanzstrafexpertin