Finanzstrafen in Österreich (Tabelle)
Was das Finanzstrafrecht zum Beispiel unter Strafe stellt
Finanstrafgesetz | Beispiel | Finanzstrafe |
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Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG) | … etwa, wenn man wissentlich eine unvollständige Steuererklärung abgibt, dazu Urkunden fälscht und damit eine Steuerverkürzung von mehr als € 100.000,- erreicht. |
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Vorsätzliche Abgabenhinterziehung (§ 33 FinStrG) | … etwa, wenn man Umsatzsteuervorauszahlungen wissentlich nicht oder nicht im vollen Umfang leistet oder wenn man ungerechtfertigt Privatausgaben abzieht. |
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Fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG) | … etwa, wenn man es verabsäumt, sich jenes Wissen und Können anzueignen, das man bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit haben sollte (v.a. steuerliche und kaufmännische Grundkenntnisse) und dadurch nicht sorgfältig seine Abgaben berechnet bzw. seine Buchhaltung führt. |
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Finanzordnungswidrigkeiten (§ 49 FinStrG) | … etwa, wenn die Umsatzsteuervorauszahlungen oder Lohnabgaben am 5. Tag nach Fälligkeit weder entrichtet noch die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird (vielleicht, weil das Konto nicht mehr gedeckt ist und die Bank nicht mehr überweist). |
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