„Ich unterstütze Sie vor oder während eines Finanzstrafverfahrens”
MMag. Cornelia Maurer-Embacher, Expertin für Finanzstrafrecht

Prävention
Finanzstrafrechtliche Risikoanalyse
Eine finanzstrafrechtliche Prüfung oder Risikoanalyse kann einem Finanzstrafverfahren vorbeugen.
Betriebsprüfung
Mögliche Ursachen für ein Finanzstrafverfahren ergründen und Handlungsweisen zur Vermeidung erarbeiten.
Beratung für Selbstanzeige
Die Selbstanzeige kann eine Finanzstrafe verhindern, ohne Expertenunterstützung kann der Schuss aber auch nach hinten losgehen.

Verteidigung
Schriftliche Rechtfertigung
Korrekte und professionelle Rechtfertigungen an die Finanzstrafbehörde ersparen Zeit und zusätzliche Ärgernisse.
Prüfung auf Verfahrensfehler
Verfahrensfehler von Seiten der Finanzbehörde können in manchen Fällen eine Strafaufhebung bewirken.
Vertretung bei Zwangsmaßnahmen
Vertretung bei Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Kontoöffnungen. Amts- u. Rechtshilfeersuchen an die Behörden.
Unterstützung vor oder während eines Finanzstrafverfahrens
Ich unterstütze Sie im Finanzstraftrecht
Sie stehen in einem Wald aus Paragraphen, Vorschriften, Verdächtigungen und Strafandrohungen? Das Finanzamt zeigt größtes Interesse für Sie und Ihre Angelegenheiten? Die richtige Strategie lautet: „Emotionen raus, Fachverstand rein!“
Gemeinsam erarbeiten wir, wo Sie stehen, und treffen dann die richtige Entscheidung für die weitere Vorgangsweise. Denn Ihr weiteres Handeln oder Nicht-Handeln wird maßgeblich sein für einen mehr oder weniger glücklichen Ausgang Ihrer Begegnung mit den Finanzstrafbehörden.
Stecken Sie jetzt nicht den Kopf in den Sand! Nicht-Reagieren und Falsch-Reagieren auf behördliche Aufforderungen kann sehr unangenehme Folgen für Sie haben.
Kosten
Im Rahmen der Verfahrenshilfe (Kammer der Wirtschaftstreuhänder) können die Kosten der Verteidigung übernommen werden. Ich rufe Sie kostenlos zurück und erkläre Ihnen, ob in Ihrem individuellen Fall eine kostenlose Verteidigung möglich ist.
Qualifikationen
Ich biete Ihnen eine fundierte Ausbildung und Praxiserfahrung als Steuerberaterin und Juristin.
Rechtsanwälte verfügen oft nicht über das fundierte Wissen im Finanzstrafrecht sowie die Besonderheiten des Steuer- und Abgabeverfahrens. Steuerberater auf der anderen Seite sind meist nicht ausreichend über die notwendigen strafrechtlichen Inhalte informiert.
Ausbildung
- Dipl.-Studium der Rechtswissenschaften mit Abschluss Mag. jur.
- Dipl.-Studium der Betriebswirtschaft mit Abschluss Mag.rer.soc.oec.
- Speziallehrgang zur Finanzstrafexpertin
Praxiserfahrung
- Steuerberaterberufsanwärterin bei eco-Obermoser
- Vortragslehrerin für Recht und Politische Bildung in der BHAK-Kitzbühel
Unterstützung vor oder während eines Finanzstrafverfahrens